Hospitation, Probearbeit oder Praktikum?

Entscheidend ist, was Sie tatsächlich tun – nicht, wie der Termin heißt. Schauen Sie nur zu, ist es eine Hospitation oder ein Schnuppertag. Übernehmen Sie nach Anweisung reguläre Aufgaben, kann es Probearbeit oder eine Beschäftigung sein; dann geht es auch um Lohn und Versicherung.

Der Praxistest

Fragen Sie sich: Erledige ich Aufgaben, die sonst Beschäftigte erledigen – nach Anweisung und für den Betrieb?

Ein einfacher Prüfstein: Erbringt die Person für den Betrieb wertschöpfende Arbeit, ist es keine Hospitation mehr. (Factorial (externe Seite))

Diese Anzeichen sprechen dafür, dass es keine reine Hospitation mehr ist (BARMER (externe Seite)):

  • Sie übernehmen reguläre betriebliche Aufgaben.
  • Man gibt Ihnen Weisungen zur Arbeitsausführung, etwa feste Arbeitszeiten.
  • Sie sind fest in die Abläufe eingeplant.
  • Sie erhalten Geld oder Sachleistungen.

Die Formen im Vergleich

Merkmal
Hospitation um diese Form geht es hier
Schnuppertag Einfühlungsverhältnis
Probearbeit
Praktikum
Job Shadowing
Maßnahme beim Arbeitgeber MAG, für Arbeitsuchende
Zweck
Hospitation Beruf, Arbeitsplatz oder Arbeitgeber kennenlernen.
Schnuppertag Gegenseitiges Kennenlernen vor einer möglichen Einstellung. Der Begriff wird in der Praxis nicht einheitlich verwendet – entscheidend ist die tatsächliche Durchführung.
Probearbeit Eignung bei echter Arbeit prüfen.
Praktikum Lernen durch Mitarbeit unter Anleitung.
Job Shadowing Beschäftigte lernen einen anderen Bereich im eigenen Unternehmen kennen. (Factorial (externe Seite))
Maßnahme beim Arbeitgeber Einen Betrieb kennenlernen und Tätigkeiten ausprobieren. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Mitarbeit
Hospitation Nein – Sie beobachten, fragen und lernen kennen.
Schnuppertag Keine Pflicht zu arbeiten, kein Weisungsrecht des Betriebs. (Handwerkszeitung (externe Seite), Kliemt (externe Seite))
Probearbeit Ja, nach Anweisung des Betriebs. (Handwerkszeitung (externe Seite))
Praktikum Ja.
Job Shadowing Begleiten und beobachten.
Maßnahme beim Arbeitgeber Ja, Sie probieren Tätigkeiten aus. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Bezahlung
Hospitation In der Regel keine. (BARMER (externe Seite))
Schnuppertag Kein Anspruch auf Lohn. (Handwerkszeitung (externe Seite))
Probearbeit Ja, grundsätzlich mindestens Mindestlohn – mit gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Minderjährige, bestimmte Langzeitarbeitslose); ohne Absprache die übliche Vergütung. (Handwerkszeitung (externe Seite), § 612 BGB (externe Seite), § 22 MiLoG (externe Seite))
Praktikum Grundsätzlich Mindestlohn – mit Ausnahmen, etwa für Pflicht- und kurze Orientierungs­praktika. (§ 22 MiLoG (externe Seite))
Job Shadowing Läuft im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Maßnahme beim Arbeitgeber Kein Entgelt vom Betrieb; Arbeitslosen- oder Grundsicherungs­geld läuft weiter, wenn Sie Anspruch darauf haben. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Dauer
Hospitation Nicht festgelegt; meist Stunden bis wenige Tage. (BARMER (externe Seite), Karrierebibel (externe Seite))
Schnuppertag Meist ein bis zwei Tage; die Höchstdauer ist nicht einheitlich geklärt. (Handwerkszeitung (externe Seite), Kliemt (externe Seite))
Probearbeit Gesetzlich nicht begrenzt. (Handwerkszeitung (externe Seite))
Praktikum Je nach Art; ein Orientierungs­praktikum ohne Mindestlohn bis drei Monate. (§ 22 MiLoG (externe Seite))
Job Shadowing Nach Absprache im Unternehmen.
Maßnahme beim Arbeitgeber Meist einige Tage, höchstens sechs Wochen, in Einzelfällen zwölf. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Formales
Hospitation Meist formlos; häufig eine Verschwiegenheits­erklärung. (Factorial (externe Seite))
Schnuppertag Schriftliche Absprache empfohlen. (Kliemt (externe Seite))
Probearbeit Befristete Beschäftigung, die der Schriftform bedarf; gesetzlich unfallversichert. (Handwerkszeitung (externe Seite), BSG 2019 (externe Seite))
Praktikum Praktikums­vertrag empfohlen. (Handwerkszeitung (externe Seite))
Job Shadowing Intern mit beiden Bereichen abgestimmt.
Maßnahme beim Arbeitgeber Vor Beginn von Agentur für Arbeit oder Jobcenter genehmigt. (Arbeitsagentur (externe Seite))

Was daraus folgt

Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung – nicht danach, wie der Termin genannt wird. (§ 611a BGB (externe Seite))

Beim Schnuppertag – juristisch oft „Einfühlungsverhältnis“ genannt – gibt es keine Pflicht zu arbeiten und kein Weisungsrecht des Betriebs; einen Anspruch auf Lohn gibt es nicht. (Handwerkszeitung (externe Seite), Kliemt (externe Seite)) Wie lange ein solches Kennenlernen höchstens dauern darf, ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich geklärt. Ein Fachbeitrag von 2018 nennt eine Woche als Richtwert. (Kliemt (externe Seite))

Soll aus einer Hospitation Mitarbeit werden, sprechen Sie Bezahlung und Versicherung an, bevor Sie anfangen – nicht erst danach. Bezahlung und Versicherung im Detail

Quellen

Geprüft am 8. Oktober 2026. Gesetze und Behörden zuerst, danach Fachquellen.

  1. Gesetz § 611a BGB: Arbeitsvertrag – externe Seite
  2. Gesetz § 612 BGB: Vergütung – externe Seite
  3. Gesetz § 22 MiLoG: Persönlicher Anwendungsbereich (Praktika) – externe Seite
  4. Behörde Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) beantragen – externe Seite
  5. Gericht BSG, B 2 U 1/18 R: Urteil vom 20.08.2019: Unfallversicherungsschutz an einem Probearbeitstag (Bericht über die Pressemitteilung Nr. 35/2019) – externe Seite
  6. Krankenkasse BARMER: Hospitierende: Sozialversicherung – externe Seite
  7. Fachbeitrag Schnuppertag, Probearbeit, Praktika: Das sollten Chefs beachten (2025) – externe Seite
  8. Fachbeitrag Kliemt.Arbeitsrecht: Das arbeitsrechtliche Einfühlungsverhältnis (2018) – externe Seite
  9. Fachbeitrag Factorial: Hospitation: Bedeutung für Unternehmen (2025) – externe Seite
  10. Ratgeber Hospitation: Bedeutung, Ablauf und was erlaubt ist – externe Seite