Rechtliche Fragen zur Hospitation

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Kurz gesagt: Eine reine Hospitation – beobachten, ohne reguläre Aufgaben zu übernehmen – ist in der Regel unbezahlt und kein Arbeitsverhältnis. Sobald produktive Arbeitsleistung erwartet wird oder Weisungen erteilt werden, ändert sich die Lage. Unten finden Sie die häufigsten Fragen mit Quellen; wo etwas nicht geklärt ist, steht das dabei.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie den Betrieb, Ihre Arbeitsvermittlung oder eine Beratungsstelle.

Bekomme ich Geld für eine Hospitation?

Belegt durch Fachquellen, ergänzt durch Gesetz

Kurzantwort

Bei einer reinen Hospitation in der Regel nicht.

Eine reine Hospitation – beobachten, ohne mitzuarbeiten – wird in der Regel nicht bezahlt und ist nicht sozialversicherungspflichtig. (BARMER (externe Seite)) Das ändert sich, wenn reguläre Aufgaben übernommen, Weisungen zur Arbeitsausführung erteilt oder produktive Arbeitsleistungen erwartet werden. Dann kann sich die rechtliche Einordnung ändern – es kann etwa ein Praktikum oder ein Arbeitsverhältnis vorliegen. (BARMER (externe Seite))

Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung – nicht danach, wie der Termin genannt wird. (§ 611a BGB (externe Seite))

Wer zur Probe tatsächlich arbeitet, muss bezahlt werden; der Mindestlohn ist dabei grundsätzlich einzuhalten. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG) und für bestimmte Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten (§ 22 Abs. 4 MiLoG). (Handwerkszeitung (externe Seite), § 612 BGB (externe Seite), § 22 MiLoG (externe Seite)) Ist nichts vereinbart, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. (§ 612 BGB (externe Seite))

Praktikantinnen und Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Ausnahmen gelten unter anderem für Pflichtpraktika und für Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten vor einer Ausbildung oder einem Studium. (§ 22 MiLoG (externe Seite))

Bin ich während der Hospitation versichert?

Teilweise offen

Kurzantwort

Für reines Zuschauen ist das nicht abschließend geklärt. Fragen Sie den Betrieb vorher, wie Sie abgesichert sind.

Wer an einem Probearbeitstag tatsächlich für den Betrieb tätig wird, ist gesetzlich unfallversichert – auch ohne Arbeitsvertrag. Das hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden. (BSG 2019 (externe Seite), § 2 SGB VII (externe Seite))

Für eine reine Hospitation ohne Mitarbeit ist das nicht abschließend geklärt: § 2 SGB VII, der die versicherten Personen aufzählt, nennt Hospitierende nicht ausdrücklich. (§ 2 SGB VII (externe Seite))

Schulpraktika gehören zur schulischen Ausbildung und sind über die Schülerunfallversicherung versichert. (DGUV (PDF, externe Seite))

Grundlagen dieser Antwort

Gefährdet eine Hospitation mein Arbeitslosengeld?

Teilweise offen

Kurzantwort

Das hängt davon ab, wie die Hospitation durchgeführt wird und ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlung vorher an.

Für Arbeitsuchende gibt es das Förderinstrument Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG), bei dem Arbeitslosengeld oder Grundsicherung während der Maßnahme weiterläuft – allerdings nur, wenn Sie Anspruch darauf haben und die Maßnahme vorab genehmigt wurde. Für Arbeitsuchende gibt es die Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): Sie lernen einen Betrieb kennen und probieren Tätigkeiten aus – meist einige Tage, höchstens sechs Wochen, in Einzelfällen bis zu zwölf Wochen. Der Betrieb zahlt kein Entgelt; Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld laufen weiter, wenn Sie Anspruch darauf haben. (Arbeitsagentur (externe Seite)) Agentur für Arbeit oder Jobcenter müssen die Maßnahme genehmigt haben, bevor Sie beginnen; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ohne Genehmigung müssen Sie Kosten unter Umständen selbst tragen und riskieren Ihr Arbeitslosengeld. (Arbeitsagentur (externe Seite))

Ob eine eigeninitiative oder privat vereinbarte Hospitation ohne MAG-Genehmigung das Arbeitslosengeld beeinflusst, ist nicht einheitlich geregelt. Ob eine eigeninitiative oder privat vereinbarte Hospitation das Arbeitslosengeld gefährdet, ist nicht einheitlich geregelt. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Arbeitsvermittlung. (Arbeitsagentur (externe Seite))

Grundlagen dieser Antwort

Muss ich etwas unterschreiben?

Belegt durch Fachquellen

Kurzantwort

Häufig ja – meist eine Verschwiegenheits- oder Datenschutzerklärung.

Betriebe lassen sich häufig eine Verschwiegenheits- oder Datenschutzerklärung unterschreiben, vor allem wenn Hospitierende vertrauliche oder personenbezogene Daten sehen könnten. (Factorial (externe Seite), praktischArzt (externe Seite))

Lesen Sie die Erklärung vor dem Unterschreiben und bitten Sie um eine Kopie. Was Sie im Betrieb über Kundschaft, Patienten oder interne Abläufe erfahren, behalten Sie für sich.

Grundlagen dieser Antwort

Dürfen Minderjährige hospitieren?

Teilweise offen

Kurzantwort

Für Mitarbeit gelten enge Grenzen. Für Schülerinnen und Schüler gibt es mit dem Schulpraktikum einen eigenen, versicherten Rahmen.

Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind unter 15 Jahre alt, Jugendliche 15 bis 17. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die Regeln für Kinder. (§ 2 JArbSchG (externe Seite))

Kinder dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht und – ab 13 Jahren und mit Einwilligung der Eltern – für leichte, geeignete Tätigkeiten von höchstens zwei Stunden am Tag. (§ 5 JArbSchG (externe Seite))

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung junger Menschen. Ob reines Zuschauen ohne Mitarbeit schon darunter fällt, regelt es nicht ausdrücklich. (§ 1 JArbSchG (externe Seite))

Soll ein Kind oder eine jugendliche Person mithelfen, klären Eltern und Betrieb das vorher miteinander.

Was gilt im Gesundheitswesen?

Belegt durch Fachquellen

Kurzantwort

Dort gelten zusätzliche Grenzen – für das, was Hospitierende tun dürfen, und für den Umgang mit Patientinnen und Patienten.

Nach Einschätzung der Sächsischen Landesärztekammer ist eine Hospitation, bei der man nur begleitet und beobachtet, ohne Vergütung zulässig. Wird daraus regelmäßige praktische Mitarbeit, ist sie als Praktikum im Sinne des Mindestlohngesetzes einzuordnen. (Landesärztekammer Sachsen (PDF, externe Seite))

Wer ohne Approbation oder Berufserlaubnis hospitiert, gilt rechtlich als Nichtärztin oder Nichtarzt: Anamnese, Diagnose, Therapieentscheidung und invasive Eingriffe bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, andere Tätigkeiten sind nur unter Anleitung und Aufsicht möglich. (Landesärztekammer Sachsen (PDF, externe Seite))

Im Gesundheitswesen ist die Anwesenheit bei Behandlungen nur mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten nach dem jeweiligen Berufsrecht möglich; private Fotos und Aufnahmen sind ausgeschlossen. (praktischArzt (externe Seite))

Quellen

Geprüft am 8. Oktober 2026. Gesetze und Behörden zuerst, danach Fachquellen.

  1. Gesetz § 611a BGB: Arbeitsvertrag – externe Seite
  2. Gesetz § 612 BGB: Vergütung – externe Seite
  3. Gesetz § 22 MiLoG: Persönlicher Anwendungsbereich (Praktika) – externe Seite
  4. Gesetz § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes – externe Seite
  5. Gesetz § 1 JArbSchG: Geltungsbereich – externe Seite
  6. Gesetz § 2 JArbSchG: Kind, Jugendlicher – externe Seite
  7. Gesetz § 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern – externe Seite
  8. Behörde Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) beantragen – externe Seite
  9. Gericht BSG, B 2 U 1/18 R: Urteil vom 20.08.2019: Unfallversicherungsschutz an einem Probearbeitstag (Bericht über die Pressemitteilung Nr. 35/2019) – externe Seite
  10. Unfallversicherung DGUV: Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob (2022) (PDF) – externe Seite
  11. Kammer Delegation ärztlicher Leistungen bei Hospitationen (2022) (PDF) – externe Seite
  12. Krankenkasse BARMER: Hospitierende: Sozialversicherung – externe Seite
  13. Fachbeitrag Schnuppertag, Probearbeit, Praktika: Das sollten Chefs beachten (2025) – externe Seite
  14. Fachbeitrag Factorial: Hospitation: Bedeutung für Unternehmen (2025) – externe Seite
  15. Fachbeitrag praktischArzt: Hospitation als Recruiting-Instrument – externe Seite