Eine Hospitation anfragen
Fragen Sie direkt beim Betrieb an – am besten per E-Mail an die Person, die den Bereich leitet. Schreiben Sie kurz, wer Sie sind, was Sie kennenlernen möchten und wann. Zur Vorlage zum Kopieren
Eine Hospitation ist ein kurzer Besuch im Arbeitsalltag eines Betriebs: Sie beobachten und arbeiten nicht mit.
Wen Sie ansprechen
- Die Leitung des Bereichs, den Sie kennenlernen möchten – etwa Team-, Abteilungs- oder Praxisleitung.
- Die Personalabteilung, wenn Sie in einem größeren Unternehmen keine Ansprechperson finden.
- Die Inhaberin oder den Inhaber in einem kleinen Betrieb.
- Ihre Ansprechperson aus dem Bewerbungsgespräch, wenn Sie sich bereits beworben haben.
Hospitationen werden selten ausgeschrieben; eine direkte Anfrage ist der übliche Weg. (Karrierebibel (externe Seite))
Was in die Anfrage gehört
- Wer Sie sind – Ihre Situation in einem Satz.
- Welchen Beruf oder Bereich Sie kennenlernen möchten und warum.
- Wann und wie lange, zum Beispiel ein Tag in einem bestimmten Zeitraum.
- Dass Sie zuschauen möchten und nicht mitarbeiten.
- Wie man Sie erreicht.
Halten Sie die Nachricht kurz. Einen Lebenslauf bieten Sie an, statt ihn ungefragt anzuhängen – es sei denn, der Betrieb bittet darum.
Vorlage zum Kopieren
Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und passen Sie den Ton an Ihre Situation an.
Was Sie vor der Zusage klären
- Datum, Uhrzeit, Treffpunkt und wer Sie empfängt.
- Was Sie sehen werden und ob Sie eine Person den ganzen Tag begleiten.
- Ob Sie mitarbeiten sollen. Dann ist es womöglich keine Hospitation mehr – woran Sie den Unterschied erkennen.
- Kleidung, Schutzausrüstung und Hygieneregeln.
- Ob Sie etwas unterschreiben sollen, etwa eine Verschwiegenheitserklärung.
- Wie Sie während des Besuchs versichert sind – was dazu bekannt ist.
Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind
Wichtig
Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlung, bevor Sie eine Hospitation vereinbaren.
Für Arbeitsuchende gibt es die Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): Sie lernen einen Betrieb kennen und probieren Tätigkeiten aus – meist einige Tage, höchstens sechs Wochen, in Einzelfällen bis zu zwölf Wochen. Der Betrieb zahlt kein Entgelt; Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld laufen weiter, wenn Sie Anspruch darauf haben. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Agentur für Arbeit oder Jobcenter müssen die Maßnahme genehmigt haben, bevor Sie beginnen; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ohne Genehmigung müssen Sie Kosten unter Umständen selbst tragen und riskieren Ihr Arbeitslosengeld. (Arbeitsagentur (externe Seite))
Wenn keine Antwort kommt
Erfahrungswert Fragen Sie nach einigen Tagen einmal kurz nach, am besten telefonisch. Bleibt es still, fragen Sie den nächsten Betrieb – eine Absage ist selten persönlich gemeint.